BGH, Urteil vom 12.01.2011, Az. VIII ZR 296/09Der BGH hat entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters darstellt. Wie im Mietvertrag üblich, sieht dieser monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vor, die vom Vermieter abzurechnen sind. Im konkreten Fall erteilte der Vermieter den
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Januar