Während die eigenen vier Wände jeder grundsätzlich so einrichten, schmücken und dekorieren darf, wie es ihm gefällt, beschäftigen Dekorationen im Treppenhaus immer wieder die Gerichte. Ist ein bunter Adventskranz an der äußeren Wohnungstür angebracht, wertet das Landgericht Düsseldorf diesen Schmuck als Ausdruck eines Brauchtums, der von den Nachbarn toleriert werden muss (AZ: 25 T 500/89). Ebenso
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