Einen Hauseigentümer trifft grundsätzlich nicht die Pflicht, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese nicht vorgeschrieben sind. Er muss nur bei besonderen Umständen Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch Schneelawinen zu verhindern. In dem verhandelten Fall hatte der Mieter vom Hauseigentümer, der gleichzeitig auch Vermieter war, Schadensersatz wegen Beschädigung seines vor dem Haus abgestellten
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