Eigentümer/Vermieter sind gefragt
Gemäß der geltenden Heizkostenverordnung ist ab spätetstend 1.1.2014 der Energiebedarf für die Warmwassererwärmung messtechnisch zu erfassen. Die bisherige mathematische Ermittlung des Energiebedarf für die Warmwassererwärmung wird ab dem 1.1.2014 nicht mehr anerkannt.
Eigentümer und Vermieter sind deshalb gefordert, bis zum 31.12.2013 in den Heizkreis zur Warmwassererwärmung Messeinrichtungen zu installieren (Wärmemengenzähler), andernfalls laufen sie Gefahr, dass ihre Betriebskostenabrechnung 2014 angefochten wird und der Mieter die Abrechnung pauschal um 15 % kürzen kann - §12 (1 S.1) HeizkostenVO
Gemäß der geltenden Heizkostenverordnung ist ab spätetstend 1.1.2014 der Energiebedarf für die Warmwassererwärmung messtechnisch zu erfassen. Die bisherige mathematische Ermittlung des Energiebedarf für die Warmwassererwärmung wird ab dem 1.1.2014 nicht mehr anerkannt.
Eigentümer und Vermieter sind deshalb gefordert, bis zum 31.12.2013 in den Heizkreis zur Warmwassererwärmung Messeinrichtungen zu installieren (Wärmemengenzähler), andernfalls laufen sie Gefahr, dass ihre Betriebskostenabrechnung 2014 angefochten wird und der Mieter die Abrechnung pauschal um 15 % kürzen kann - §12 (1 S.1) HeizkostenVO