In Vorbereitung dessen erhält jeder einzelne Wohnungseigentümer in diesen Tagen vom Finanzamt die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Diese Feststellungserklärung kann mit Hilfe des elektronischen ELSTER-Programmes selbst erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Auch ein per Hand ausfüllbares Formular ist beim zuständigen Finazamt abrufbar. Der Eigentümer kann dies aber auch bei einem Steuerbüro, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in Auftrag geben. Die Hausverwalter sind hierzu nicht berechtigt, da sie die Befugnis nach § 4 Nr. 4 StBerG bzgl. anvertrautem Vermögen überschreiten würden.
Beim Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer werden die wichtigsten Fragen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte und zur Steuererklärung beantwortet: https://ivd.net/newsroom/grundsteuer/