Nachdem in Berlin, Hamburg, Bremen und in zahlreichen anderen Gemeinden etwa in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern die Mietpreisbremse durch die jeweiligen Landesregierungen eingeführt wurde, gilt diese nun seit dem 1. Januar 2016 auch in Brandenburg. Weitere Bundesländer werden folgen. So soll die Mietpreisbremse in Kürze in den thüringischen Städten Jena und Erfurt gelten. Auch Niedersachsen wird von diesem Instrument Gebrauch machen. In Bayern gilt die Mietpreisbremse nun in 137 anstelle von 144 Kommunen. "Die bisherigen Erfahrungen mit der Mietpreisbremse zeigen deutlich, dass weniger Investitionen in den Wohnungsbestand erfolgt sind. Zudem bereiteten die Regelungen erhebliche Probleme in ihrer rechtlichen Umsetzung. Dies gilt vor allem für die rechtssichere Ermittlung der zulässigen Miete. Die Landesregierungen sollten dem Beispiel Bayerns folgen und vor allem solche Kommunen von ihren Listen nehmen, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt", appelliert Schick, Präsident des IVD Immobilienverband Deutschland e.V.