Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben. (BGH, Urteil vom 28.09.2011, AZ: VIII ZR 326/10)
6
Juli
Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter. Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kostenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht. (BGH, Urteil vom 06.072011, AZ: VIII ZR 340/10)
25
Januar
BGH, Urteil vom 12.01.2011, Az. VIII ZR 296/09Der BGH hat entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters darstellt. Wie im Mietvertrag üblich, sieht dieser monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vor, die vom Vermieter abzurechnen sind. Im konkreten Fall erteilte der Vermieter den
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]