Für das Jahr 2022 bahnen sich einige gesetzliche Neuregelungen an, die Auswirkungen auf Wohneigentümer und Vermieter haben werden:Auslaufen der KfW 55-Förderung im Februar 2022Abgabe von Steuererklärungen ab Juli für Neubewertung der GrundsteuerReform des Telekommunikationsgesetzes schafft Umlagefähigkeit von TV-Anschlüssen abSolarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen in verschiedenen BundesländernAuskunftspflicht für Vermieter bei der Erstellung von MietspiegelnFür das Jahr
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November
Einen Hauseigentümer trifft grundsätzlich nicht die Pflicht, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese nicht vorgeschrieben sind. Er muss nur bei besonderen Umständen Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch Schneelawinen zu verhindern. In dem verhandelten Fall hatte der Mieter vom Hauseigentümer, der gleichzeitig auch Vermieter war, Schadensersatz wegen Beschädigung seines vor dem Haus abgestellten
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Juli
Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.
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Oktober
In Thüringen sind Eigentümer verpflichtet bis zum 31.12.2018 Rauchmelder nachzurüsten:in Schlafräumenin Kinderzimmernin Fluren, die als Fluchtweg dienenFür Eigentümergemeinschaften gilt:Auf der Grundlage eines Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom 15.08.2014 (Az.: 4 C 217/14), und eines Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.02.2013 (Az.: V ZR 238/11), auf welches das Landgericht Karlsruhe Bezug genommen hat, kann man zusammengefasst sagen,
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November
Auf ausreichende berufliche Qualifikation achten!Um sich vor mangelhaften Leistungen und damit einhergehenden Vermögensverlusten zu schützen, sollten Eigentümer auf die berufliche Qualifikation des Verwalters achten. Dabei sollte der Hausverwalter über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen. Der klassische Ausbildungsberuf ist dabei der Immobilienkaufmann. Auch sollte man darauf achten, dass sich der Verwalter regelmäßig fortbildet, da
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Juli
Eine Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrich BGH Urteil vom 18. Februar 2009 Akz. VIII ZR 210/08Der Bundesgerichtshofs hatte nach einer bisher vorliegenden Pressemitteilung zu entscheiden, ob eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen.Der Formularmietvertrag enthielt in
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