Grundsteuerreform – das müssen Sie tun

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Statt der Einheitswerte werden dann in den meisten Bundesländern die Grundsteuerwerte der Besteuerung zugrunde gelegt, in einigen Bundesländern nur die Fläche. Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss daher nächstes Jahr (im Zeitraum vom 01. Juli bis Ende Oktober 2022) eine Steuererklärung abgeben. 


In Vorbereitung dessen erhält jeder einzelne Wohnungseigentümer in diesen Tagen vom Finanzamt die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Diese Feststellungserklärung kann mit Hilfe des elektronischen ELSTER-Programmes selbst erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Auch ein per Hand ausfüllbares Formular ist beim zuständigen Finazamt abrufbar.  Der Eigentümer kann dies aber auch bei einem Steuerbüro, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in Auftrag geben. Die Hausverwalter sind hierzu nicht berechtigt, da sie die Befugnis nach § 4 Nr. 4 StBerG bzgl. anvertrautem Vermögen überschreiten würden. 


Beim Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer werden die wichtigsten Fragen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte und zur Steuererklärung beantwortet: https://ivd.net/newsroom/grundsteuer/