Sie möchten oder müssen Ihre Immobilie verkaufen – wir helfen bei der Erzielung eines guten Kaufpreises in möglichst kurzer Zeit.
Was können wir für Verkäufer tun?
- Einschätzung des erzielbaren Kaufpreises
- Empfehlung zur Aufwertung Ihres Kaufobjektes
- Darstellung des Kaufangebotes in Form einer Verkaufsofferte
- Vermittlung von registrierten Kaufinteressenten
- Insertion in großen Immobilienportalen
- Verkaufsbesichtigung (wenn gewünscht auch ohne Ihr Mitwirken)
- Käuferauswahl mit Bonitäts-Check
- Veranlassung der Erstellung eines notariellen Kaufvertrages unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben
- Vorabsprache des Vertragsentwurfes mit Verkäufer und Käufer
- Absicherung des Vertragsabschlusses / Begleitung zur notariellen Beurkundung
Auch wenn hier die gesetzliche Maklertätigkeit endet können Sie von uns erwarten:
- Übergabe des Kaufobjektes mit – auf Wunsch auch ohne – Ihrem Beisein
- Erstellung eines Übergabeprotokolls für Verkäufer und Käufer
- Hinweis und Unterstützung bei notwendigen Informationspflichten (Versorger, Versicherungen etc.)
Wer zahlt die Maklerprovision
Ab 23.12.20220 gelten neue verbindliche Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Der Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zahlt nun nicht mehr als der Verkäufer. Durch die Gesetzesänderung werden Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bei den Erwerbsnebenkosten entlastet. Die Provisionen der Käufer und Verkäufer werden wechselseitig begrenzt. Der Immobilienverband IVD hat ein anschauliches Erklärvideo veröffentlicht (Klicktipp YouTube: Verteilung der Maklerprovision).